28.03.2023 - 10 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann informiert zur Anfrage von Herrn Kolz zu den Kosten des Winterdienstes in der Gemeinde.

  • In 2022 belaufen sich die Kosten auf  50.453,84 €

Es wird kurz der Winterdienst als Eigenleistung der Gemeinde diskutiert.

 

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass der Winterdienst für die gesamte Gemeinde Gägelow in Eigenleistung durch die Gemeindearbeiter nicht zu leisten ist, da die Gemeinde zu groß ist, die Technik nicht vorhanden und auch keine Lagermöglichkeiten für Streumaterial und die dazu gehörige Technik vorhanden ist.

 

Herr Kolz weist nochmals darauf hin, dass die Gemeinde Hohenkirchen den Winterdienst mit den Gemeindearbeitern absichert. Er bittet darum, dass sich in Hohenkirchen erkundigt wird, wie das funktioniert.

 

Herr Hünemörder erkundigt sich, ob bei der Planung für den Radweg Gägelow – Grevesmühlen die Feldeinfahrten berücksichtigt wurden.

 

Herr Helms-Ferlemann wird bei dem Planungsbüro nochmals darauf hinweisen.

 

Herr Kolz spricht nochmals den Beschluss der Gemeinde vom 12.02.2022 an.

Niederschriftsauszug aus der Sitzung 12.04.2022

 

Im Bereich des neben dem Beckerwitzer Weg liegenden Flurstück 00003/203 wurden von den Eigentümern bzw. Mietern des Ahornring 103, 95a und 87a durch Baumaßnahmen ihre Grundstücke an den Beckerwitzer Weg angebunden.

Dazu wurden Bäume bzw. Heckenpflanzen entfernt(Biotop verändert). Eine Baugenehmigung für diese Grundstückszufahrten gibt es nicht. Diese sind auch im B Plan nicht vorgesehen. Teile des Gemeindegrundstücks wurden eingefriedet.

 

Das Flurstück 00004/216 erstreckt sich auf über 1,5 Hektar vom Beckerwitzer Weg an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Zierow bis hin zum Regenrückhaltebecken am Ahornring.

Das Grundstück wird seit Jahren von Anwohnern und angrenzenden Grundstücken ohne Zustimmung der Gemeinde widerrechtlich genutzt.

Dort wird Abfall gelagert.

Das Grundstück dient als Ausgleichfläche für das Wohngebiet Proseken Nord. Dort sind aus ökologischen Gründen Mäh- und Rodungsarbeiten verboten, damit sich dieses Biotop eigenständig entwickeln kann.

Es wurden Teile der Heckenpflanzung widerrechtlich gerodet, entfernt sowie widerrechtlich Mäharbeiten von Anwohnern durchgeführt. Teile des Grundstücks wurden eingefriedet, bauliche Anlagen sowie Feuerstellen und Lagerplätze errichtet.

Dieses kann nicht im Sinne der Gemeinde als Grundstückseigentümer sein. Weiterhin wird dieses Grundstück von Anwohnern genutzt um Grünabfälle vom eigenen Grundstück auf dem benachbarten Grundstücken der Gemeinde Zierow illegal abzulagern. Dieses Handeln wird von den jeweiligen Grundstückseigentümern und vom Bürgermeister der Gemeinde Zierow nicht toleriert.

Ich bitte das Amt zu prüfen, ob es schriftliche Nutzungsverträge mit Anwohnern gibt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Amt Grevesmühlen vor Ort die Grundstücksnutzung/ Veränderung erfasst und diese in einer Übersicht zusammenstellt.

Festgestellte Ordnungswidrigkeiten bzw. rechtliche Verstöße sind zu dokumentieren und zu ahnden bzw. zur Ahndung an die jeweiligen Behörden zu senden.

Nach Erstellung der Übersicht erfolgt eine Diskussion im Fachausschuss der Gemeinde. 

Die Verwaltung wird gebeten den Beschluss umzusetzen.

 

 

Herr Stein teilt mit, dass in Weitendorf die Pappeln abgenommen wurden, dort soll jetzt eine Blühwiese angelegt und neue Bäume angepflanzt werden. Er bedankt sich noch einmal bei der Firma Stockel für die Unterstützung.