11.01.2023 - 8 Beschluss zur weiteren Übertragung von Aufgaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Burmeister erläutert in kurzen Zügen die Notwendigkeit dieses Vertrages mit der Gemeinde Stepenitztal. Die Feuerwehr der Gemeinde Roggenstorf ist personell nicht ausreichend aufgestellt, um ihre Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können.

Im Vorfeld habe es ein Gespräch mit den Bürgermeistern und den Wehrführern der Gemeinden Roggenstorf und Stepenitztal über die Konditionen dieses Vertrags gegeben. Dieser Vertrag ist vorerst für die nächsten zwei Jahre vorgesehen. Ziel ist es, dass die Gemeinde Roggenstorf ab 2025 wieder selbst in der Lage ist die Aufgaben der Feuerwehr in der Gemeinde zu erfüllen.

 

Herr Hufenbach ist der Meinung, dass die Feuerwehr bereits jetzt schon in der Lage ist die Aufgaben für die Gemeinde selbst zu erfüllen. Für ihn ist dieser Vertrag nicht notwendig.

 

Herr Straathof sieht dies nicht so, es besteht ein gültiger Brandschutzbedarfsplan. Laut diesem Plan kann die Feuerwehr Roggenstorf ihre Aufgaben nicht eigenständig erfüllen und ist auf die Unterstützung einer anderen, in diesen Fall die Feuerwehr der Gemeinde Stepenitztal, angewiesen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgaben der Gemeinde Roggenstorf, die sich aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V ergeben, auf Basis der vorliegenden Vereinbarung für die Jahre 2023 und 2024 an die Gemeinde Stepenitztal.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Nach Vorabsprache zwischen den Bürgermeistern und Wehrführern der Gemeinden Roggenstorf und Stepenitztal soll die Übertragung der Aufgaben, die sich aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V ergeben, auch für die Jahre 2023 und 2024 laut der beiliegenden Vereinbarung (Anlage 1) erfolgen.

Grund hierfür ist die derzeit noch nicht vollständige Einsatzbereitschaft der FF Roggenstorf aufgrund zu weniger Einsatzkräfte.

Die Höhe der Erstattungsleistungen erhöht sich von 3.000 Euro auf 4.000 Euro jährlich.

Nach Ablauf der 2-Jahres-Frist wird die Einsatzbereitschaft der FF Roggenstorf erneut betrachtet und über die Vereinbarung ggf. erneut verhandelt.

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Anlagen zur Vorlage