11.01.2023 - 7 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Straathof übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Sangel.

 

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Straathof weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Nach der Abstimmung übergibt Herr Sangel die Sitzungsleitung wieder an Herrn Straathof

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.