11.01.2023 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggenstorf
- Datum:
- Mi., 11.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Straathof macht darauf aufmerksam, dass im Jahresabschlussbericht für 2021 auf Seite 53 der Aktenmappe eine Bemerkung eingearbeitet ist, die in den nächsten Jahresabschlüssen so nicht mehr erscheinen sollte. Es handelt sich hier um Stundungen von Gewerbesteuern und den Nachzahlungszinsen für vergangene Jahre.
Herr Straathof hat darüber bereits mit der Verwaltung gesprochen, es wurde vermerkt, dass die Gewerbesteuerforderung in Höhe von 46.000,- Euro, einschließlich der Nachzahlungszinsen, gestundet wuerden. Ob diese Forderung tatsächlich realisiert werden kann, ist offen.
Herr Straathof ist der Meinung, dass durch die Gewerbesteuer, die mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht in den Haushalt einfließen wird, und wenn, dann höchstens 10% der veranschlagten Summe, nur mit realistischen Zahlen im Jahreshaushalt gearbeitet werden sollte. Mit nur geplanten und nicht eingeflossenen Geldern wird die Bilanzsumme des Jahreshaushaltes nicht korrekt dargestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 17.10.2022.
Der Jahrefehlbetrag in Höhe von 891,93 Euro ist in das Jahr 2022 als Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -413.946,10 Euro.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Anlagen zur Vorlage
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