19.09.2023 - 6 Annahme von Zuwendungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Di., 19.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fenner fragt an, ob die Übersicht bis zur Gemeindevertretersitzung am 26.09.23 mit den neu eingegangenen Spenden aktualisiert wird. Da die Ladungsfrist verstrichen ist und somit alle Sitzungsunterlagen versendet wurden, ist eine Aktualisierung der Liste bis zur Gemeindevertretersitzung nicht mehr möglich, antwortet Frau Lenschow.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze von 100 Euro erreicht wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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