21.03.2023 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

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Wortprotokoll

Frau Bahlcke bittet Frau Stoffregen um Erläuterungen zum Jahresabschluss. Frau Stoffregen weist zunächst darauf hin, dass die Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 16.03.2023 erfolgt ist. Dabei sind noch 2 Fehler im Prüfbericht aufgefallen. Auf Seite 12, Pkt. 8.2 werden der Anfangsbestand und die Änderung der liquiden Mittel mit falschen Beträgen dargestellt. Der Endbestand ist jedoch richtig und entspricht auch dem Bilanzwert. Die Anlage zum Beschluss wurde korrigiert und im Allris neu hochgeladen.

Frau Stoffregen fasst die Haushaltslage der Gemeinde zusammen und erläutert die Eckpunkte für das Jahr 2021 (Eigenkapital, Verschuldung etc.). Die Gemeinde schließt mit einem weit besseren Ergebnis als geplant und verfügt im Vergleich mit den anderen Gemeinden über eine solide Haushaltslage.

In diesem Zusammenhang macht Frau Sturmheit auf einen Fehler im Prüfbericht auf Seite 13 aufmerksam. Im letzten Satz steht statt gesicherte, gefährdete Leistungsfähigkeit. Frau Stoffregen bedankt sich für den Hinweis und wird den Prüfbericht nochmals korrigieren und im Allris neu hochladen.

Frau Bahlcke erkundigt sich, warum die Personalkosten für die Gemeindearbeiter zum Vorjahr so hoch angestiegen sind. Herr Helms-Ferlemann antwortet, dass ein Gemeindearbeiter erst Mitte des Jahres 2020 eingestellt wurde und dieser durch das Arbeitsamt gefördert wird.

Anmerkung der Verwaltung: Nach Auskunft des Personalbüros wurde ein Gemeindearbeiter in 2020 ab September beschäftigt, ein Gemeindearbeiter rückwirkend zum 1. April 2021 höhergruppiert und 2 Gemeindearbeiter in 2021 mit einer höheren Entgeltgruppe als der vorherige Gemeindearbeiter eingestellt.

Weiterhin fragt Frau Bahlcke nach, ob sich ein Verkauf über rd. 900 T€ in den Mehrerträgen von rd. 400,4 T€ bei den sonstigen Erträgen niederschlägt. Anmerkung der Verwaltung: Auf Nachfrage in der Abteilung Liegenschaften wurde dieser Verkauf (B-Plan Proseken Süd) bereits Ende 2020 abgewickelt und wirkt sich demzufolge auch auf den Jahresabschluss 2020 aus. Hier wurde bei den sonstigen Erträgen ein Mehrertrag von rd. 674,2 T€ ausgewiesen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 15.02.2023 zu beschließen. 

Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss von  693.921,41 Euro ab. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit auf 3.107.947,76 Euro. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.     

 

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Anlagen zur Vorlage