13.12.2022 - 10 Grundsatzbeschluss zu einer Kostenteilungsverei...

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Wortprotokoll

Herr Knoll erkundigt sich, ob es richtig ist, dass die Gemeinde Bernstorf 50 % der Kosten übernimmt und was passiert, wenn dies nicht erfolgt.

Herr Koth erklärt, dass die Übernahme von 50 % angestrebt wird und eine entsprechende Beschlussfassung in der GVS Bernstorf am 19.12.2022 erfolgen soll. Sollte es wider Erwarten nicht dazu kommen, muss neu beraten werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich Kostenteilungsvereinbarung für den gemeindlichen Eigenanteil mit der Nachbargemeinde Bernstorf für das Bauvorhaben Brücke über die Radegast im Zuge des Radweges Vitense - Bonnhagen abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Die neu zu errichtende Rad- und Fußwegbrücke über die Radegast für den Radweg Vitense - Bonnhagen liegt jeweils zur Hälfte auf dem Gebiet der Gemeinde Stepenitztal und Bernstorf. 

Die Maximalförderung für dieses Bauvorhaben liegt gem. Fördermittelbescheid vom 18.05.2021 bei 260.883,78 €. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben (Baukosten + Baunebenkosten) liegen nach jetzigem Stand bei 375.003,92 €. Der von der Gemeinde zu finanzierende Eigenteil liegt somit bei 114.120,14 €. 

Die Bürgermeister der Gemeinde Stepenitztal und Bernstorf haben die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Kostenteilungsvereinbarung zu jeweils 50% erklärt. Der Bürgermeister der Gemeinde Bernstorf mit der Einschränkung einer maximalen Kostenbeteiligung von 60.000,00 €.

Nach derzeitigem Stand beträgt der Eigenanteil je Gemeinde bei 50%-iger Aufteilung 57.060,07 €.

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung zu erstellen und in die Gemeindevertretungen zur Beratung und Beschlussfassung zu geben.

 

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Anlagen zur Vorlage