13.12.2022 - 10 Grundsatzbeschluss zu einer Kostenteilungsverei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Blomberg
Wortprotokoll
Herr Knoll erkundigt sich, ob es richtig ist, dass die Gemeinde Bernstorf 50 % der Kosten übernimmt und was passiert, wenn dies nicht erfolgt.
Herr Koth erklärt, dass die Übernahme von 50 % angestrebt wird und eine entsprechende Beschlussfassung in der GVS Bernstorf am 19.12.2022 erfolgen soll. Sollte es wider Erwarten nicht dazu kommen, muss neu beraten werden.
Sachverhalt:
Die neu zu errichtende Rad- und Fußwegbrücke über die Radegast für den Radweg Vitense - Bonnhagen liegt jeweils zur Hälfte auf dem Gebiet der Gemeinde Stepenitztal und Bernstorf.
Die Maximalförderung für dieses Bauvorhaben liegt gem. Fördermittelbescheid vom 18.05.2021 bei 260.883,78 €. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben (Baukosten + Baunebenkosten) liegen nach jetzigem Stand bei 375.003,92 €. Der von der Gemeinde zu finanzierende Eigenteil liegt somit bei 114.120,14 €.
Die Bürgermeister der Gemeinde Stepenitztal und Bernstorf haben die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Kostenteilungsvereinbarung zu jeweils 50% erklärt. Der Bürgermeister der Gemeinde Bernstorf mit der Einschränkung einer maximalen Kostenbeteiligung von 60.000,00 €.
Nach derzeitigem Stand beträgt der Eigenanteil je Gemeinde bei 50%-iger Aufteilung 57.060,07 €.
Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung zu erstellen und in die Gemeindevertretungen zur Beratung und Beschlussfassung zu geben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,9 kB
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