13.12.2022 - 9 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dana Freytag
Wortprotokoll
Bei den finanziellen Auswirkungen in der Beschlussvorlage ist der Schreibfehler „Gemeinde Upahl“ zu korrigieren.
Frau Freytag erläutert die Beschlussvorlage und weist zum einen auf eine neue Abgabeart des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingragen/Küste hin. Andererseits hat der WBVB Stepenitz-Maurine den Rohrleitungszuschlag verdoppelt.
Sachverhalt:
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 4.007,78 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Rohrleitungszuschlages des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von jährlich 4.007,78 € auf 8.015,56 €. Der Rohrleitungszuschlag ist, neben dem Grundbeitrag und dem Erschwernisbeitrag, eine Komponente der zu zahlenden Wasser- und Bodenverbandsgebühr.
In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,79 €/ha auf 1,86 €/ha und Jahr.
Durch die seit dem Jahr 2022 vorgeschriebene quadratmetergenaue Abrechnung der Wasser- und Bodenverbände gemäß der verlaufenden Verbandsgrenzen ist eine Verschiebung der Flächenzugehörigkeit zwischen den Verbänden eingetreten. Somit wird für den Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste eine neue Nutzungsart "Landwirtschaftsflächen ohne Zu- und Abschläge" ausgewiesen. Damit sind die Gebühren für diesen Verband auf alle Nutzungsarten neu zu verteilen.
Die Gebührensätze verändern sich insgesamt somit wie folgt:
- für den Verband „Stepenitz-Maurine“
Nutzungsarten |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof |
- |
14,20 (bisher 13,25) |
Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung |
350 % Zuschlag |
50,98 (bisher 49,70) |
Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer |
50 % Abschlag |
8,94 (bisher 8,04) |
Fließgewässer, Hafenbecken |
80 % Abschlag |
5,79 (bisher 4,91) |
- für den Verband „Wallensteingraben-Küste“
Nutzungsart |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
Landwirtschaft |
- |
6,86 (bisher nicht vorhanden) |
Verkehr |
350 % Zuschlag |
24,36 (bisher 41,30) |
Wald/Gehölz |
50 % Abschlag |
4,36 (bisher 6,30) |
Gewässer |
90 % Abschlag |
2,36 (bisher 2,80) |
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,4 kB
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333,5 kB
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107,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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175,9 kB
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