27.09.2022 - 15 Außenbereichssatzung der Gemeinde Stepenitztal ...

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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert die Außenbereichssatzung für Rodenberg und beantwortet die aufgetretenen Fragen.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeinde Stepenitztal billigt die Entwürfe der Außenbereichssatzung für einen Teilbereich des Ortsteils Rodenberg für die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Der Plangeltungsbereich umfasst die bebauten Bereiche im Außenbereich beidseits des Dorfplatzes im Ortsteil Rodenberg. Die Flächen im Geltungsbereich der Satzung werden im Norden, Osten und Westen durch Flächen für die Landwirtschaft bzw. Waldflächen und im Süden durch die angrenzenden Bereiche der bebauten Ortslage begrenzt.

 

  1. Die Behörden sind gemäß § 35 Abs. 6 und § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 35 Abs. 6 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Stepenitztal stellt gemäß Aufstellungsbeschluss vom 22.06.2021 eine Außenbereichssatzung(§ 35 Abs. 6 BauGB) für einen Teilbereich der Ortslage Rodenberg auf. Innerhalb des Geltungsbereiches werden jedoch Voraussetzungen für eine Bebauung auf Flächen zwischen bebauten Außenbereichsflächen in einem Teilbereich der Ortslage Rodenberg geschaffen. Es handelt sich um die bebauten Bereiche im Außenbereich beidseits des Dorfplatzes im Ortsteil Rodenberg. Im Ergebnis von Abstimmungen mit Behörden und hier insbesondere dem Landkreis wird diese Vorgehensweise befürwortet. Die Anwendungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB werden für den der Satzung zugrunde legenden Geltungsbereich erfüllt. Die Satzung ist mit einer städtebaulichen Ordnung und Entwicklung vereinbar. Die Gemeinde hat sich auf der Ebene der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes mit der Bebauung von Flächen im Ortsteil Rodenberg beschäftigt und diese für eine Bebauung befürwortet. Das Baurecht soll im Zuge der Aufstellung einer Außenbereichssatzung geschaffen werden. Das Verfahren wird entsprechend Anforderungen des BauGB durchgeführt. Die erforderlichen Beteiligungsverfahren werden in Verbindung von § 13 BauGB mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

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Anlagen zur Vorlage