27.09.2022 - 16 Grundsatzbeschluss zur Schaffung einer neuen St...

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Wortprotokoll

Der BM schlägt vor, diese zusätzliche Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und der Entgeltgruppe 3 zu besetzen. Die Arbeitsverträge der beiden geringfügig Beschäftigten laufen zum 30.09.2022 aus.
Herr Staben bemängelt, dass solche Angelegenheiten eigentlich im Hauptausschuss vorbesprochen werden sollten.
Herr Koth stimmt dem grundsätzlich zu, konnte das aber aufgrund des Zeitdrucks nicht mehr realisieren. Über das Auslaufen der 450-€-Beschäftigten ist bereits vor längerer Zeit informiert worden.

 

F.: Der Vertrag wird vorerst mit 40 h angesetzt. Die Verwaltung möge bitte prüfen, ob der Vertrag lt. Tarifvertrag auf 39,5 h bzw. 39,0 h angepasst werden muss.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Schaffung einer neuen Stelle als Gemeindearbeiter/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, wobei die Vergütung angelehnt sein soll an die Entgeltgruppe 3 TVöD. Der Stellenplan ist mit der anstehenden Haushaltsplanung entsprechend zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Frau Schönfeld-Prautsch bittet in Bezug auf Entgeltgruppe 3 um Festlegung der Maßstäbe, insbesondere bei ungelernten Kräften.
Der BM versichert, dass gewisse Kriterien erfüllt werden müssen.

 

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Sachverhalt:

In der Gemeinde Stepenitztal sind aktuell zwei Gemeindearbeiter und zwei geringfügig Beschäftigte beschäftigt. Ein weiterer Gemeindearbeiter, der im Rahmen der Förderung gem. § 16 i SGB II eingestellt wurde, ist am 08.6.2022 verstorben.

 

Die Vielzahl an gemeindlichen Grünflächen und die damit verbundenen Aufgaben können durch das vorhandene Personal nicht mehr ausreichend abgedeckt werden. Eine zusätzliche Stelle als Gemeindearbeiter/in ist somit erforderlich.

 

Aktuell liegen der Gemeinde Stepenitztal drei Bewerbungen als Gemeindearbeiter/in vor.