13.07.2022 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert kurz die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 30.03.2022. 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.029,30 Euro ist in das Jahr 2021 als Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -413.054,17 Euro. 

Für die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 826,79 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.  

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Anlagen zur Vorlage