14.09.2021 - 5 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow fasst die wesentlichen Eckpunkte zusammen und erläutert auf die Frage von Herrn Soth-Worofka, dass es mehrere Konten mit gleicher Bezeichnung (bewegliches Vermögen) gibt, weil diese mehreren Produkten (z.B. Schule, FFW, Gemeindearbeiter) zugeordnet sind.

Frau Sturmheit kritisiert, dass die Umsetzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 40% viel zu gering sei. In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass dies unter anderem die Schule betrifft, für die das erste Halbjahr 2021 eine Ausnahmesituation durch Corona und den plötzlichen Tod des Schulleiters bestanden hat. Es sind allerdings nach dem Stichtag bereits größere Aufträge zur Zahlung fällig geworden. Inwieweit nicht umgesetzte Aufwendungen gegebenenfalls über den Haushalt 2022 nachzuholen sind, ist mit der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2022/2023 zu diskutieren. Zusätzlich sei zu berücksichtigen, dass es in allen Bereichen erhebliche Lieferschwierigkeiten gibt.

 

Die Vorlage wird von den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen.

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

        davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000023&TOLFDNR=1001422&TOLFDNR=1001422&selfaction=print