Vorlage öffentlich - VO/10GV/2022-0540

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt, den vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan Nr. 8 (gemäß § 12 BauGB) künftig als Angebotsbebauungsplan Nr. 8 nach § 8 BauGB weiterzuführen. 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 11.01.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Alfred Ehrhardt Museum“ beschlossen. Der Vorhabenträger beabsichtigt zunächst die Errichtung eines Kunstmuseums für die Flurstücke 200 (teilw.) und 202 (teilw.). Für die übrigen Flurstücke (211/1, 211/2 und 212) liegt kein Vorhaben- und Erschließungsplan vor, der ein dezidiertes Bauvorhaben für diesen Plangeltungsbereich beschreibt. Die Entwicklung dieser Flächen ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Daher findet mit dem ergänzenden Aufstellungsbeschluss die Umwidmung ein einen regulären Bebauungsplan statt. Die Gemeinde kann parallel über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger die städtebauliche Praxis regeln. 

 

Anlass des Bebauungsplanes Nr. 8 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Kunstmuseum. Planungsrechtlich soll dies über die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kunstmuseum“ gemäß § 11 BauNVO vorbereitet werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den ergänzenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 Keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde.

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Anlagen

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