Vorlage öffentlich - VO/13GV/2022-0743

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Vereinbarung mit der Wohnungsgesellschaft Gägelow GmbH. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Gägelow hat mit Bescheid des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern vom 22.03.2022 (Aktenzeichen WAS-21-0117) eine Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft in Höhe von 94.480,00 Euro bewilligt bekommen. Die Zuweisung ist zweckgebunden für die Ablösung von Altschulden der Wohnungsgesellschaft Gägelow. Die Zuwendung wurde durch die Gemeinde beantragt und wird an diese ausgereicht. Der Bewilligungsbescheid ist Anlage des Vertrages. In Punkt V. Nr. 3 des Zuwendungsbescheides ist durch den Zuwendungsgeber vorgegeben, dass mit der Weiterleitung an die Wohnungsgesellschaft über eine schriftliche Vereinbarung sicher zu stellen ist, dass das kommunale Wohnungsunternehmen die Bestiimmungen dieses Bescheides, insbesondere die beihilferechtlichen Vorgaben, einhält. 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

94.480,00 

 

zusätzliche Kosten:

00,00

 

 

 Kto. 62601.0129 sonstige geleistete Zuwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 62601.2019 in Höhe von:

94.480,00 

Einzahlung aus Investitionszuwendungen vom Land

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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