Informationsvorlage - VO/12SV/2021-1582

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frage aus dem Hauptausschuss vom 28.09.2021

Herr Baetke spricht die Lohnfortzahlung beim Tod eines Mitarbeiters an und erkundigt sich nach dem Werdegang. 

 

Antwort Verwaltung: 

Gemäß TVöD wird als Sterbegeld vom Arbeitgeber für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für die zwei folgenden Kalendermonate das Tabellenentgelt des verstorbenen Beschäftigten an die Hinterbliebenen gewährt. Geregelt ist das in § 23 Abs. 3 TVöD, der wie folgt lautet:

 

„Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin/dem Ehegatten oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. Als Sterbegeld wird für die restlichen Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – für zwei weitere Monate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gezahlt. Die Zahlung des Sterbegeldes an einen der Berechtigten bringt den Anspruch der Übrigen gegenüber dem Arbeitgeber zum Erlöschen; die Zahlung auf das Gehaltskonto hat befreiende Wirkung. „

Voraussetzung der Bezahlung ist, dass Sterbeurkunde und Erbschein beim Arbeitgeber vorliegen.

 

Frage aus dem Hauptausschuss vom 28.09.2021

Herr Krohn erkundigt sich, warum die Kirchturmuhr nicht mehr funktioniert. 

 

Antwort Verwaltung: 

Der Sachstand wurde bei der Küsterin erfragt: Der Auftrag ist ausgelöst, aber noch nicht umgesetzt. 

 

Anfragen vom 10.11.2021 von Frau Münter 

1. Für die Idee einer Brücke über die B 1o5 vom Ploggenseewohngebiet aus gibt es eine Haushaltsstelle. Gibt es auch eine Haushaltsstelle für die Idee eines Hallenbads in Grevesmühlen?

 

2. Aus welchem Grund ist das lange beschlossene Wasserspiel in der August-Bebel-Straße bisher nicht gebaut worden?

 

Antwort Verwaltung: 

Zu 1:

Die Haushaltsstelle Machbarkeitsstudie Hallenbad lautet 42400.5625 und war bereits im Haushaltsplan 2021/22 integriert.

 

zu 2:

Die Baumaßnahme befindet sich aktuell in der Vorbereitung der Ausschreibung der baulichen Leistungen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

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