Vorlage öffentlich - VO/09GV/2021-0367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 für einen Teilbereich nördlich der Ortslage (Flurstück 312/6 der Gemarkung Testorf-Steinfort), sofern über den Antrag auf Einleitung des B-Plan-Verfahrens dieser Sitzung positiv entschieden wurde.

 

2.    Der Plangeltungsbereich der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich nördlich der Ortslage Testorf-Steinfort wird begrenzt:

-          im Osten:        durch die Lindenallee (K 54),

-          im Süden:       durch die Erschließungsstraße, die in die Lindenallee einmündet

(in Vorbereitung), 

-          im Westen:     durch Flächen für die Llandwirtschaft,

-          im Norden:      durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

3.    Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung des Planungsrechts gemäß Antrag des Vorhabenträgers.

 

Zielsetzungen sind:  

-          die Zulässigkeit  von Wohnbebauung innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes,

-          die Errichtung von Gebäuden als Einzel- und/oder Doppelhhäuser in ortstypischer Bauweise.

 

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

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Sachverhalt

 An die Gemeinde Testorf-Steinfort wurde der Antrag auf Einleigung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 als Änderung und Ergänzung eingereicht.

 

Nördlich der zukünftigen Erschließungsstraße des Plangebietes, die derzeit hergestellt wird, ist die Vorbereitung von weiteren Grundstücken vorgesehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung zu schaffen, fasst die Gemeinde Testorf Steinfort den Beschluss über die Aufstellung der Bauleitplanung.

 

Die Anforderungen an die Verfahrenswahl sind nach Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der zuständigen Behörde abzustimmen.

 

Zielsetzung ist die Errichtung von Gebäuden mit ausgebautem  Dachgeschoss als Einzel- und/oder Doppelhäuser. 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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Anlagen

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