Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1572

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1.  Das Gremium hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

       Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.    Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

4.    Die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

 

5.         Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen sowie nach Vorliegen der Genehmigung diese ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 20.07.2021 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohnen am Börzower Weg“ beschlossen. Aufgrund der konkreten Ausgestaltung im Rahmen des Bebauungsplanes wurde ersichtlich, dass die zentral geplante Grünachse des Flächennutzungsplanes nicht umsetzbar ist. Da es sich somit lediglich um eine Neuordnung der Flächen handelte, die Grundzüge der Planung aber nicht geändert wurden, wurde sich in Absprache mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg auf ein Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch verständigt.

 

Ebenfalls in der Sitzung der Stadtvertretung vom 20.07.2021 wurde der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 17.08.2021 bis zum 28.09.2021 im Bauamt der Stadt Grevesmühlen statt. Zeitgleich wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.

 

Im Ergebnis der Abwägung kam es zu keinen Änderungen an der Planung, lediglich redaktionelle Anpassungen wurden vorgenommen. Die Entwicklung von unterschiedlichen Wohnformen, wie sie im Bebauungsplan vorgesehen sind, wird als sehr positiv gewertet und entspricht der Funktion der Stadt Grevesmühlen als Mittelzentrum.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen kann somit den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss fassen, sodass die Planung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

225000,00

Gesamtkosten:

89.000,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

51102.14211000-165

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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Anlagen

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