Vorlage öffentlich - VO/10GV/2021-0493

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Upahl beschließt:

 

1.   Straßenbenennung auf den Flurstücken 72/2, Flur 1, Gem. Hilgendorf (privat), 69, Flur 1, Gem. Hilgendorf (Gemeinde) sowie auf den Flurstücken 70, 71/2, Flur 1, Gem. Naschendorf (Gemeinde) und 72, 73, Flur 1, Gem. Naschendorf (Gemeinde)

 

            Der in der Übersichtskarte kenntlich gemachte Weg erhält den folgenden Straßennamen:

 

            „Zum Kieswerk“

              

 

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Benennung öffentlich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Gemäß § 1 und § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG – MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 9. November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.

 

Der im beigefügten Lageplan dargestellte Weg auf den Flurstücken 72/2 und 69, Flur 1, Gemarkung Hilgendorf sowie auf den Flurstücken 70, 71/2 und 72, Flur 1, Gemarkung Naschendorf soll erstmals einen Straßennamen erhalten. Hintergrund ist der Antrag des Kieswerkes Naschendorf auf Erteilung einer Hausnummer. 

Statt eine Hausnummer an der Naschendorfer Dorfstraße (in diesem Fall "1a", eher irreführend) zu vergeben, wäre eine Benennung über ein privates Grundstück sowie teilweise über Flächen der Gemeinde Upahl verlaufenden Weges sinnvoller. Die Benennung hätte ebenso richtungsweisenden Charakter. Auch für einen ortsunkundigen Besucher bzw. Kunde des Kieswerkes wäre die Wegebezeichnung aussagekräftig. 

Der einzige Anlieger in dieser Straße wird das Kieswerk sein. Eine Hausnummer würde dann per Bescheid vergeben werden.

 

Ein Antrag auf Errichtung von Gebäuden, für die die Erteilung einer Hausnummer sinnvoll ist, liegt vor.

 

Eine Widmung ist vorerst nicht vorgesehen, kann aber jederzeit nachgeholt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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Anlagen

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