Informationsvorlage - VO/12SV/2021-1545

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land hat in seiner Sitzung am 02.09.2021 fest gestellt, dass die Verwaltungsumlage 2020 auf Basis des neuen Vertrags korrekt abgerechnet wurde.

Die entsprechend beiliegender Aufstellung ermittelte Verwaltungsumlage für das Jahr 2020 beträgt 1.357.964,49 Euro.

Die Berechnung der Verwaltungsumlage erfolgte erstmals auf Basis des neu geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 13.05.2019. Es wurden alle umlagefähigen Personalkosten entsprechend dem festgelegten Schlüssel zugrunde gelegt sowie die Sachkosten pauschal gemäß § 5 des Vertrags ermittelt. Gegengerechnet wurden alle Kostenbeteiligungen Dritter, die aus Ämterkooperationen, Lohnkostenzuschüssen und sonstigen Erstattungen resultieren. Zudem wurde die demographische Entwicklung berücksichtigt. Die Feststellung der Verwaltungsumlage erfolgte gemäß Vertrag vor dem 30.06. des Folgejahres. Die Prüfung durch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte an 2 Terminen. Da die Abrechnung der Bezüge und Gehälter ab dem Jahr 2020 durch einen externen Dienstleister erfolgt, wurde zudem geprüft, ob die Abrechnungen der Bezügekasse korrekt an das HKR-Verfahren übergeben werden.

Die Verwaltungsumlage wurde im Haushalt 2020 mit 1.350.700 Euro geplant, die als Abschläge geleistet wurden. Somit ergibt sich eine Nachzahlung durch das Amt an die Stadt in Höhe von 7.264,49 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

 Mehreinzahlung in Höhe von 7.264,49 Euro

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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Anlagen

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