Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen nimmt die Medienbildungskonzepte der Schulen in der jeweils aktueller Fassung zur Kenntnis.
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den Medienentwicklungsplan in der Version 1.0 vom 09.11.2021.

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen bestätigt die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V) durch den Bürgermeister.

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Sachverhalt

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 haben sich der Bund und die Länder darauf verständigt, die Schulen zukunftsfähig zu machen und die Schulträger u.a. beim Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen durch ein Förderprogramm zu unterstützen. Die Schulträger in M-V können gemäß festgelegtem Roll-Out-Plan die Förderanträge stellen.

Die Grundschule Fritz Reuter ist gemäß Roll-Out-Plan mit der Beantragung mit einer Fördersumme von 133.012,- EUR im Jahr 2021 vorgesehen.
Die Grundschule Am Ploggensee ist gemäß Roll-Out-Plan mit der Beantragung mit einer Fördersumme von 144.606,- EUR im Jahr 2021 vorgesehen.
Die Regionale Schule Am Wasserturm ist gemäß Roll-Out-Plan mit der Beantragung mit einer Fördersumme von 226.666,- EUR im Jahr 2021 vorgesehen.

Zur Förderantragsstellung sind ein von der Schule erstelltes und beschlossenes Medienbildungskonzept (MBK), sowie ein darauf aufbauender durch die Stadtvertretung beschlossener Medienentwicklungsplan (MEP) notwendig. 

Die jeweilige Erstellung eines MBKs (Schule) und MEPs (Schulträger) wurde mit Hilfe einer Zielvereinbarung gegenseitig zugesichert.

Das MBK wurden seitens der Grundschule Fritz Reuter im November 2020 erstellt und durch die Schulkonferenz bestätigt.
Die Zustimmung der Schulkonferenz erfolgte im Oktober 2020.
Der zuständige Schulrat hat das MBK im November 2020 bestätigt.

Das MBK wurden seitens der Grundschule Am Ploggensee im April 2021 erstellt und durch die Schulkonferenz bestätigt.
Die Zustimmung der Schulkonferenz erfolgte im Februar 2021.
Der zuständige Schulrat hat das MBK im April 2021 bestätigt.

Das MBK wurden seitens der Regionalen Schule Am Wasserturm im November 2021 erstellt und durch die Schulkonferenz bestätigt.
Die Zustimmung der Schulkonferenz erfolgte im November 2021.
Die Bestätigung des Schulrates steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus.

Das MEP wurde im Auftrag der Stadt Grevesmühlen durch einen externen Dienstleister erstellt.

Es handelt sich hierbei um ein Infrastrukturprogramm, das zum Aufbau und Verbesserung der digitalen Infrastrukturen in den Schulen verwendet werden soll. Hierzu gehören Netzwerke, WLAN und Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. Interaktive Tafeln). Eine Förderung von Endgeräten (Laptops, PCs, Tablets) ist erst möglich, wenn eine passende Struktur nachgewiesen werden kann. Die Fördersumme für mobile Endgeräte ist begrenzt auf 20% der Gesamtfördersumme bzw. maximal 25.000,-.

Gemäß MEP sollen die Fördermittel primär in die notwendige Vernetzung der Schulräume, dem Aufbau schulweiter WLANs sowie der Anschaffung von Interaktiven Tafeln genutzt werden.

Eine Grobschätzung der geplanten Kosten im Rahmen des Digipaktes für die GS Fritz Reuter, inkl. MwSt.:

  • Aufbau und Verbesserung digitale Vernetzung: 70.000,-
  • Schulisches WLAN: 40.000,-
  • Anzeige und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Beamer): 30.000,-
  • Begleitmaßnahmen: 5.000,-

Gesamt ca. 145.000,- (davon Förderung: 133.000,-) (HH 2021; Umsetzung 2022)

 

Eine Grobschätzung der geplanten Kosten im Rahmen des Digipaktes für die GS Am Ploggensee, inkl. MwSt.:

  • Anzeige und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Beamer): 155.000,-
  • Begleitmaßnahmen: 5.000,-

Gesamt ca. 160.000,- (davon Förderung: 144.000,-) (HH 2021; Umsetzung 2022)

 

Eine Grobschätzung der geplanten Kosten im Rahmen des Digipaktes für die RS Am Wasserturm, inkl. MwSt.:

  • Anzeige und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Beamer): 227.000,-

Gesamt ca. 600.000,- (davon Förderung: 227.000,-) (HH 2023; Umsetzung 2023)

Weitere Investitionen wie z.B. ein neues Computerkabinett oder Tablets können bei Einsparungen aus den Fördermitteln (bis zur maximalen Förderhöhe) oder mit Eigenmittel erfolgen. 

Um bereits Planungen durchführen zu können, wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern im September 2021 beantragt und auch genehmigt.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

905.000,- 

Gesamtkosten:

905.000,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

21102.09100000-230
21103.09100000-230
21502.09100000-230

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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Anlagen

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