Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt für den durchgeführten Ausbau der Freytagstraße in Grevesmühlen die Bildung eines Abschnitts.

 

Der Abschnitt beginnt entlang der Bahnhofstraße mit der westlichen Grenze des Flurstücks 144 und endet mit der östlichen Grenze des Flurstücks 139 der Flur 5 der Gemarkung Grevesmühlen.

 

Zur eindeutigen Abgrenzung wird auf die maßstabsgerechte Flurkarte verwiesen, auf welcher die Begrenzungen des Abschnitts eingezeichnet sind. Diese Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Weiterhin erfolgt eine Kostenspaltung der Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenentwässerung und Gehweg.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Freytagstraße in Grevesmühlen wurden die Teileinrichtungen Fahrbahn, Fahrbahnentwässerung und Gehweg erneuert. Um eine teilweise Umlegung der angefallenen Kosten auf die Grundstückseigentümer zu ermöglichen, ist ein Kostenspaltungsbeschluss erforderlich.

 

Zudem ist eine eindeutige Abgrenzung des Abrechnungsgebietes erforderlich. Daher ist ein entsprechender Abschnittsbildungsbeschluss zu fassen.

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Dieser Beschluß hat positive finanzielle Auswirkungen, denn er ermöglicht die teilweise Umlage der angefallenen Kosten für den Straßenausbau durch die Erhebung von Straßenbaubeiträgen.

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Anlagen

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