Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-032
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.31 der Stadt Grevesmühlen gemäß § 12 BauGB für großflächigen Einzelhandel in Grevesmühlen, Rehnaer Straße 1
hier: Beschluss über den Durchführungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- Matschke, Gabriele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
01.04.2008
| |||
|
27.05.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
16.06.2008
|
Beschlussvorschlag
1.
Die Stadtvertretung der
Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über den Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Grevesmühlen für großflächigen
Einzelhandel in Grevesmühlen, Rehnaer Straße 1, laut Anlage.
2.
Der Bürgermeister der
Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Flensburger Förde
Immobilien Gesellschaft m.b.H., Ramsharde 30, 24939 Flensburg, und der Thomas
Philipps GmbH & Co. KG, Osnabrücker Straße 21, 49143 Bissendorf, den
Durchführungsvertrag laut Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Abwägung
eingegangener Anregungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 ist der
Durchführungsvertrag auf der Grundlage der §§ 11 und 12 BauGB abzuschließen.
Der Durchführungsvertrag
ist zwingend Voraussetzung vor Abschluss des Verfahrens mit dem Satzungsbeschluss
nach § 10 (1) BauGB. Im Durchführungsvertrag sichert die Stadt Grevesmühlen die
Durchführbarkeit des Vorhabens ab.
