Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschliesst für den durchgeführten teilweisen Ausbau des Vielbecker Weges in Grevesmühlen die Bildung eines Abschnittes.

 

Der Abschnitt beginnt entlang der Straße "Vielbecker Weg" auf Höhe des Flurstückes 109/1 und endet auf Höhe des Flurstückes 131/66 der Flur 16 der Gemarkung Grevesmühlen.

 

Zur klaren Abgrenzung wird auf die maßstabsgerechte Flurkarte verwiesen, auf welcher der Beginn und das Ende dieses Abschnittes eingezeichnet sind. Diese Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Weiterhin erfolgt eine Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Straßenentwässerung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

In einem Teil des Vielbecker Weges in Grevesmühlen wurde die Fahrbahn und die Straßenentwässerung erneuert. Um eine teilweise Umlegung der angefallenen Kosten für diese Teileinrichtungen auf die Grundstückseigentümer entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung durchführen zu können, ist ein Kostenspaltungsbeschluss gem. § 6 dieser Satzung erforderlich.

Da die öffentliche Anlage "Straße Vielbecker Weg" über die ausgebaute Anlage hinaus geht, ist die Bildung eines Abrechnungsgebietes durch einen Abschnittsbildungsbeschluss nötig. Das Abrechnungsgebiet entspricht der tatsächlich ausgebauten Anlage.

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch diesen Beschluss ist eine zeitnahe Erhebung der Straßenbaubeiträge möglich.

Dieses führt zu einer Verbesserung der Einnahmesituation.

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Anlagen

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