Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-049
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den B-Plan Nr. 29 "Industrie- u. Gewerbegebiet Nordwest" der Stadt Grevesmühlen
hier: Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz- Maurine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.06.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtvertretung beschließt die Kostenbeteiligung an der Kompensationsmaßnahme
„Sohlgleite Maurinmühle“ in der Gemeinde Carlow auf der Grundlage der in der
Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband
Stepenitz-Maurine als Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe im Zusammenhang mit
der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet
„Nordwest“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die
Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 29 „Industrie- Gewerbegebiet Nordwest“ werden
aufgrund der erheblichen Versiegelungen erhebliche Ausgleichsmaßnahmen
erforderlich, die nur zu einem geringen Teil im Plangebiet selbst erbracht
werden können.
Der Wasser-
und Bodenverband Stepenitz-Maurine trat Ende letzten Jahres an die Verwaltung
heran mit der Anfrage, ob mit Hilfe einer Kostenteilungsvereinbarung die Baumaßnahme „Sohlgleite
Maurinmühle“ in der Gemeinde Carlow
von der Stadt Grevesmühlen kofinanziert werden könnten.
Die
Vorteile einer solchen Kostenbeteiligung liegen in der geringen eigenen
Einbindung in den notwendigen planerischen Vorbereitungsaufwand, an den
geringen Mittelaufwendungen, bezogen auf die damit erreichten sog.
Kompentsationspunkte und zudem in der nicht zusätzlichen Inanspruchnahme bisher
landwirtschaftlich genutzter und somit verpachteter Flächen im Stadtgebiet.
Ferner obliegt die bauliche Umsetzung dem Vertragspartner.
Mit der
Unteren Naturschutzbehörde ist die Maßnahme grundsätzlich abgestimmt. Sollten
in der Gesamtheit mehr Kompensationspunkte erreicht werden können als für die
B-Plan-Umsetzung erforderlich wären, ist eine Ansparung in einem sog. Ökopool
denkbar und sinnvoll.
Der
Umweltausschuss hat der Maßnahme bereits in der Sitzung am 11.02.2008
grundsätzlich zugestimmt, wonach
der Wasser- u. Bodenverband die
konkrete Vereinbarung vorbereitet hat, die in der Anlage beigefügt ist.
