Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-033
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Grevesmühlen gemäß § 12 BauGB für großflächigen Einzelhandel in Grevesmühlen, Rehnaer Straße 1
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- Matschke, Gabriele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.04.2008
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27.05.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.06.2008
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Beschlussvorschlag
1. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses und unter Berücksichtigung des Durchführungsvertrages wird der Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Grevesmühlen gefasst.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Grevesmühlen für großflächigen Einzelhandel in Grevesmühlen, Rehnaer Straße 1, wird als Satzung beschlossen.
3. Die Satzung kann gemäß des Verfahrens der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.
4. Der Flächennutzungsplan ist auf der Grundlage und in Anwendung des Verfahrens nach
§ 13a BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Grevesmühlen kann unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
Abwägungs-beschlusses und nach Vorlage des Durchführungsvertrages den
Satzungsbeschluss fassen. Damit können die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung von großflächigen Einzelhandel auf dem Grundstück in
Grevesmühlen, Rehnaer Straße 1, geschaffen werden.
