Vorlage öffentlich - VO/04GV/2011-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen mit den Gemeinden Börzow, Roggenstorf und Papenhusen zu Gebietsänderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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05.05.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 19.01.2011 fand im Rathaus in Grevesmühlen ein erstes Sondierungsgespräch zu möglichen Gebietsänderungen zwischen den Bürgermeistern der Gemeinden Bernstorf, Börzow, Mallentin und Roggenstorf statt. Außerdem waren bei diesem Gespräch der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen sowie Frau Lenschow und Frau Scheiderer von der Verwaltung anwesend. Auf das anliegende Protokoll wird verwiesen. Am 06.04.2011 bestand in einer gemeinsamen Ausschusssitzung der Gemeinden Mallentin und Börzow, zu welcher der Bürgermeister der Gemeinde Papenhusen als Gast eingeladen war, darüber hinaus Gelegenheit, das Thema freiwillige Gebietsänderung zu vertiefen. Auch hier wird auf das anliegende Protokoll verwiesen.
Im Verlauf der Gespräche wurde unter anderem angesprochen, dass es dieses Jahr für den Fall einer freiwilligen Fusion noch möglich sei, über das Innenministerium und/oder das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sonderbedarfszuweisungen für Gemeinde verbindende und gemeindliche Projekte zu erhalten, die geeignet sind, das Zusammenwachsen zu einer neuen Gemeinde zu befördern.
Zudem konnten insbesondere in dem Gespräch am 06.04.2011 die guten kulturellen und sozialen Beziehungen zwischen den Gemeinden und ihren Bewohnern herausgearbeitet werden, die auf dem Gebiet des Sports und in den Vereinen bestehen. Außerdem wurde die gute territoriale Lage zueinander betont.
Bei einer Fusion mit Börzow und/oder Roggenstorf würde die Amtsstruktur nicht berührt, so dass in diesem Falle lediglich der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land vor einer Fusion anzuhören ist. Die Gemeinde Papenhusen gehört zum Amt Schönberger-Land, so dass bei einer Fusion mit dieser Gemeinde der Amtsbereich des Amtes Grevesmühlen-Land sich vergrößern, der des Amtes Schönberger-Land sich verkleinern würde. Damit träte eine Strukturveränderung in beiden Ämtern ein und sie sind beide vor einer Fusion anzuhören.
Der Beschluss über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen zu einer freiwilligen Gebietsänderung ist gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern formell vorgeschrieben.
Anlagen
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(wie Dokument)
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