Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 03.02.2011 zur überplanmäßigen Auszahlung für die Baumaßnahme Ersatzneubau der Brücke über die Stepenitz bei Börzow in Höhe von 12.175,70.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die IBD Ingenieurgesellschaft mbH Verkehrs und Brückenplanung wurde mit der Planung des Brückenbauwerkes durch die Stadt beauftragt. Hierbei wurde im Vorfeld bei Sondierungsarbeiten eine wasserführende Schicht angestochen. Dies hatte zufolge, dass sich die Baukosten erhöhten. Aus Sicht der Stadt waren die Sondierungsarbeiten bis in eine Tiefe von 30,00 m nicht notwendig. Aus diesem Sachverhalt heraus haben wir die Forderungen für die vermeidbaren Mehrkosten zurückgewiesen.

 

Vor dem Landgericht Schwerin haben wir die Klage verloren und wurden zur Zahlung der angefallenen Kosten verurteilt.

Im Haushaltsplan 2011 haben wir lediglich die noch ausstehenden Bau - bzw. Planungskosten von 37.000,00 Euro berücksichtigt.

Die überplanmäßige Auszahlung von 12.175,70 Euro ist durch die Eilentscheidung des Bürgermeisters gefällt worden um anfallende Zinsen zu vermeiden.

 

Gemäß § 5 (3) der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss bei überplanmäßigen Auszahlungen zwischen 5.000,00 und 50.000,00 Euro.

Daher bedarf diese Eilentscheidung der nachträglichen Bestätigung des Hauptausschusses

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel werden aus dem Produktsachkonto 54101.0960-027 (Anlagen im Bau - div. Straßen) abgesichert.

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Anlagen

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