Vorlage öffentlich - VO/13GV/2011-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den anliegenden Gas-Konzessionsvertrag mit der E.ON Gasversorgung Wismar Land GmbH abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

 

Der 1992 zwischen der Gemeinde Gägelow und der Gasversorgung Wismar-Land GmbH geschlossene Konzessionsvertrag über die Gasversorgung läuft am 25.11.2012 aus.

Nach § 46 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung um Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.

Die Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im Bundesanzeiger erfolgte am 13.10.2010. Der späteste Termin für die Abgabe einer Interessenbekundung war der 13.01.2011.

 

Die Gasversorgung Wismar Land GmbH hat als einziges Unternehmen mit Schreiben vom 14.12.2010 fristgerecht ihr Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet und beiliegendes Vertragsmuster  vorgelegt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsstelle 8130.2200 (doppisches Produktsachkonto 54001.4625) "Konzessionsabgabe":

Ertrag ca. 8.000 Euro/a (keine Veränderung durch Neuabschluss)

 

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Anlagen

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