Vorlage öffentlich - VO/09GV/2010-027

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der

Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Weil sich mit der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts die Anforderungen an

die kommunalen Rechnungsprüfungsausschüsse erheblich erhöhten, entschied die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort mit Beschluss vom 02.09.2010, sich gemäß § 36 Absatz 2 Satz 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die örtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land zu bedienen, solange dieser mit ehrenamtlichen Rechnungsprüfern besetzt ist. Infolgedessen ist die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort erforderlich geworden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...