Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-016
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzliche Förderung des Hortes Proseken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss Gägelow
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Vorberatung
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22.04.2008
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Bereit
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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22.04.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Vorberatung
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29.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit
dem 01.01.2008 ist der Förderkreis Jugend, Umwelt, Landwirtschaft (JUL) e.V.
Träger des Hortes in Proseken.
Mit
seinen Schreiben vom 29.02.2008 (Anlage 1) und 14.03.2008 (Anlage 2) wendet
sich dieser an die Gemeinde Gägelow und das Amt Grevesmühlen-Land mit der Bitte
um eine zusätzliche Bezuschussung/Förderung der Hortplätze. Ein Kosten- und
Finanzierungplan für den Zeitraum von Januar bis August 2008 –Ausgaben- wurde
vorgelegt (Anlage 3). Die Verwaltung hat diesen geprüft und dazu mit Schreiben
vom 19.03.2008 Stellung genommen (Anlage 4).
Nach
der Trägerschaftsübernahme im Januar 2008 sind die Kinderzahlen im Hort
Proseken deutlich eingebrochen. Von einer Neukalkulation der Entgelte hat der
JUL e.V. bisher abgesehen, um den Eltern eine nochmalige Kostenerhöhung zu
ersparen.
Der
JUL e.V. erbittet von der Gemeinde Gägelow einen Zuschuss in Höhe von rund
5
T€ und vom Amt Grevesmühlen-Land einen Mieterlass in Höhe von rund 17 T€.
Nach
Prüfung und Abwägung des Sachverhaltes hat der Amtsvorsteher einem Mieterlass
nicht zugestimmt.
Ein
Mieterlass würde automatisch die Schulumlage der Grundschule Proseken erhöhen,
da hier der Hort einige Unterrichtsräume mitnutzt. Ausschließlich durch den
Hort genutzte Räume in der Grundschule und im Hortcontainer auf dem Schulhof
können rechtlich nicht in die Schulumlage einfließen und abgerechnet werden.
Zudem würde die Gemeinde Gägelow am stärksten zusätzlich belastet werden, da
die Mehrheit der Schüler aus dieser Gemeinde hier beschult wird. Außerdem sind
die Mietkosten in den bestehen Hortkosten einkalkuliert, verhandelt und
vereinbart.
Der
JUL e.V. ist mit Trägerschaftsübernahme in die bestehende Leistungs- Qualitäts-
und Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg vom 23.10.2007
(Anlage 3) für das Amt Grevesmühlen-Land eingetreten.
Der
Einrichtungsträger muss gewährleisten, dass die Leistungsangebote zur
Erbringung von Leistungen nach § 78 a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) geeignet, zweckmäßig und wirtschaftlich
sind. Die Entgelte müssen leistungsgerecht sein.
Bei
unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der
Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, sind die Entgelte auf Verlangen einer
Vertragspartei für den laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln.
Variante 1: zusätzliche
Förderung des Hortes Prosekens mit
einer
Zuwendung in
Höhe von 7 T€
Die zusätzliche Förderung
ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde Gägelow. Mit einer zusätzlichen
pauschalen Förderung würden Kinder und Eltern, die nicht aus der Gemeinde
Gägelow stammen, mit gefördert werden.
Andere Kita-Träger (z.B.
Frau Prüß, Frau Rietentit) könnten sich auf eine Gleichbehandlung bei der
finanziellen Beteiligung berufen.
Die angespannte
Haushaltslage der Gemeinde Gägelow durch noch ungeklärte Schulangelegenheiten
sollte in der Entscheidungsfindung mit bedacht werden.
Variante 2: Vorschlag
der Verwaltung
Aus
Sicht der Verwaltung stellt der Einbruch der Kinderzahlen eine unvorhersehbare
wesentliche Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde
lagen, dar.
Daher
schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde Gägelow dem JUL e.V. empfiehlt,
unverzüglich:
a.)
die Hortkosten neu zu
kalkulieren und
b.)
neue Entgelte mit dem
Landkreis Nordwestmecklenburg zu verhandeln.
Danach
könnte die Gemeinde Gägelow eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde ggf. auch
über 50 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfes zur Entlastung der
Elternbeiträge neu prüfen und
entscheiden. Gleichermaßen müssten sich dann auch die anderen Gemeinden an den
Kosten beteiligen, deren Kinder den Hort Proseken besuchen.
Von
einer pauschalen Förderung rät die Verwaltung auch wegen der gegenwärtig
angespannten Haushaltslage der Gemeinde ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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619,7 kB
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