Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.              Der Entwurf der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gägelow Mitte" sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.              Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 18.05.2010 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches soll eine festgesetzte Grünfläche in ein Allgemeines Wohngebiet umgewidmet werden. Damit soll Baurecht für die Errichtung eines Wohngebäudes geschaffen werden.

 

Zur heutigen Sitzung wurde der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 erarbeitet. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 sowie der Entwurf der Begründung sollen nun gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.

 

Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Gemeinde Gägelow entstehen im Rahmen der Bauleitplanung keine Kosten. Sämtliche Aufwendungen sind durch die Grundstückseigentümer der im Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 liegenden Flusstücke 32/3 und 34/1 zu tragen.

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Anlagen

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