Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Widmung des nordöstlich im Erdgeschoss des Schlosses Plüschow gelegenen großen Saales zum Zwecke der Durchführung von Eheschließungen durch das Standesamt Grevesmühlen. Der Zugang zum Saal ist deutlich sichtbar zu kennzeichnen mit der Bezeichnung „Standesamt Grevesmühlen – Trausaal“.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein Förderkreis Schloss Plüschow e. V. hat aufgrund der Anfrage eines Paares für eine Eheschließung im Schloss Plüschow die Durchführung von Eheschließungen durch das Standesamt Grevesmühlen im Schloss Plüschow beim Standesamt beantragt. Zu diesem Zweck muss die vorgesehene Räumlichkeit vom zuständigen Gremium (hier: Stadtvertretung Grevesmühlen aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land) für den Zweck der Durchführung von Eheschließungen gewidmet werden.

Das Schloss und die Räumlichkeiten wurden durch einen Standesbeamten zusammen mit der Fachaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 05.03.2008 in Augenschein genommen und für die Durchführung von Eheschließung als geeignet befunden. Die Fachaufsichtsbehörde hat dabei das Einverständnis für die beabsichtigte Nutzung des Schlosses Plüschow für die Durchführung von Eheschließungen nach erfolgter Widmung signalisiert.

Der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land als für den Standort des Schlosses zuständige Gebietskörperschaft hat das Einvernehmen zur Widmung mit Beschluss Nr. VO/00AA/2008-005 vom 25.03.2008 erteilt. Die Gemeinde Plüschow hat dem Verein Schloss Plüschow e. V. als Verfügungsberechtigten für das Schloss das Einvernehmen als Eigentümer des Schlosses für die vorgesehene Widmung zur Durchführung von Eheschließungen mit Beschluss Nr. VO/05GV/2008-004 in der Sitzung am 26.02.2008 erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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