Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Haupsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 26.10.2009.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die aktuelle Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 26.10.2009 enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, ob und in welcher Höhe sachkundigen Einwohnern für ihre Teilnahme an Fraktionssitzungen, die zur Vorbereitung von Ausschusssitzungen dienen, ein Sitzungsentgelt gewährt wird. Durch diese "Lücke" ist die aktuelle Hauptsatzung jedoch nicht kongruent mit der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) vom 9. September 2004, deren § 14 Abs. 1 Satz 3 folgendes festlegt: "Sachkundige Einwohner erhalten auch für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung von Ausschusssitzungen nach Satz 2 Halbsatz 1 dienen, eine pauschalierte sitzungsbezogene Entschädigung.

 

Um den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, die in der Anlage enthaltene 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 26.10.2009 zu erlassen.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ergebnis- und Finanzrechnung: Zusätzliche Aufwendungen/Ausgaben gegenüber der aktuellen Hauptsatzung vom 26.10.2009 in Höhe von etwa 2040,00 € pro Jahr, Produktsachkonto:  11102 50130000

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