Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Aufnahmekapazitäten für die Regionale Schule mit Grundschule Proseken in Trägerschaft der Gemeinde Gägelow ab dem Schuljahr 2011/2012 in Fassung der beiliegenden Anlagen 1 bis 2.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund § 51 Nr. 4 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 41) das zuletzt durch das Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl. S. 241) geändert worden ist, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V am 26. Januar 2010 die  Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung- SchulKapVO M-V) erlassen.

 

Die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule erfolgt durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen im Hinblick auf die Regelungen des § 1 Absatz 4 SchulKapVO M-V herzustellen.

 

Die Verwaltung hat im Zusammenwirken mit dem zuständigen Schulleiter die Aufnahmekapazität ermittelt für:

 

1.      das Grundschulgebäude, Hauptstraße 18 in Proseken

2.      das Regionalschulgebäude, Hauptstraße 18 in Proseken

 

 

unter Berücksichtigung der:

-          tatsächlichen Raumsituation

-          Schulprogamm

-          Fachunterrichtsräume mit spezifischer Ausstattung

-          Allgemeine Unterrichtsräume

-          Unterrichtsversorgungsverordnung 2010/2011

-          Schulgesetz für das Land Mecklenburg Vorpommern

 

 

Gemäß § 76 (9)  SchulG M-V ist die betreffende Schulkonferenz zur Aufnahmekapazität angehört worden. Deren Empfehlung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufnahmekapazitäten für die Regionale Schule mit Grundschule Proseken in Trägerschaft der Gemeinde Gägelow in Fassung der beiliegenden Anlagen 1bis 2 zu beschließen.

 

Laut § 2 (1) Satz 2 der SchulKapVO M-V ist anschließend mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen im Hinblick auf die Regelungen des § 1 Absatz 4 SchulKapVO M-V herzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

1                    Aufnahmekapazität der Grundschule Proseken

 

2                    Aufnahmekapazität der Regionalen Schule Proseken

 

3                    Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung- SchulKapVO M-V)

 

4                    Empfehlung der Schulkonferenz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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