Vorlage öffentlich - VO/04GV/2010-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt in offener/geheimer Abstimmung aus ihrer Mitte

 

......................................................................... als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern besteht der Amtsausschuss aus den zehn Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Nach Abs. 2 entsenden Gemeinden über 500 - 1 000 Einwohner ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss. Die Wahl kann offen oder geheim erfolgen.

 

Nach der Mandatsniederlegung von Frau Annette Prien am 22.07.2010 als weiteres Mitglied im Amtsausschuss macht sich die Wahl eines neuen weiteren Mitgliedes erforderlich.

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