Vorlage öffentlich - VO/09GV/2010-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort  beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan 2010 weist bereits in der Planung im Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag von 113.500 Euro aus. Deshalb wurde ein Kassenkredit von 150.000 Euro in der Haushaltssatzung ausgewiesen.

 

Vermögensseitig wurde 2010 im Haushaltsplan der Gemeinde Testorf-Steinfort im Unterabschnitt 5800 die Tiefbaumaßnahme „Vorflut Testorf M14/M20“ geplant.

 

Die Baumaßnahme wurde zum überwiegenden Teil durch die Gemeinde vorfinanziert. Unter anderem stehen gegenwärtig noch 90.500 Euro vom Amt für Landwirtschaft, 45.400 Euro aus einer Kostenteilungsvereinbarung sowie 98.000 Euro aus Erstattungen vom Straßenbauamt aus. Zu dem wurden Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 40.000 Euro (Ansatz 2010 in 8800.3400) bislang nicht realisiert. Da die Gemeinde über keinerlei Rücklagen verfügt, erhöht sich der Kassenkreditbedarf auf 300.000 Euro.

 

 

Daher ist es nach § 48 KV M-V notwendig, die Kassenkreditlinie der Gemeinde um 150.000 zu erhöhen, was nur über eine Nachtragssatzung möglich ist.

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite in dieser Größenordnung bedarf der Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Negativ, da zusätzliche Kassenkreditzinsen entstehen (ca. 1.500 bis 2.000 Euro je nach Zinssatz,  in Anspruch genommenem Kassenkreditbetrag und Dauer der Inanspruchnahme).

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Anlagen

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