Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung nimmt die geänderte Finanzierung der Investition "Modernisierung und Instandsetzung des Sportlerheims "Am Tannenberg" zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Umsetzung des Projektes.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Modernisierung und Erweiterung des Sportlerheims ist entsprechend des Beschlusses vom 18.09.2006 planerisch seitdem kontinuierlich in Vorbereitung. Zwischenzeitlich liegen die Baugenehmigung und auch Ausschreibungsunterlagen vor. Die beschränkte Ausschreibung ist gemäß Ankündigung des Bürgermeisters in der letzten Stadtvertretung veranlasst worden.

 

Im Haushaltsplan 2010 ist die Maßnahme für einen Umsetzungszeitraum 2010, 2011 mit einem Investitionsbedarf in diesen beiden Jahren i.H.v. 998 T€ enthalten. Inklusive der bereits verauslagten Planungsleistungen der Vorjahre ergibt sich demnach ein Gesamtvolumen von 1.085.000 € für das Projekt. Die Baudurchführung ist aber unter den Vorbehalt gesetzt, dass zur Finanzierung der Maßnahme Sonderbedarfszuweisungen des Landes i.H.v. 130 T€ und weitere 100 T€ aus Mitteln der Sportförderung des Landes fließen. Darüber hinaus sind ca. 72 T€ bereits aus dem Konjunkturpaket II mit Bescheid zur Finanzierung sicher gestellt worden.

 

Die Maßnahme war also im HHP 2010 bei einem Eigenanteil von 783bis 2011 abgesichert.

 

Folgende Tabelle gibt die bisherige Haushaltsabsicherung auf die beiden Jahresscheiben bezogen wieder ..:

 

Investitionsrechnung gem. HHP 2010

Einzahlung (in €)

Vorjahre

2010

2011

Gesamt

 

Konjunkturpaket II

 

 

72.000

72.000

Sonderbedarf

 

100.000

30.000

130.000

Sportförderung

 

100.000

 

100.000

Summe der Einzahlungen

 

200.000

102.000

302.000

 

 

 

 

 

Auszahlung (in €)

 

87.000

- 798.000

- 200.000

1.085.000

Eigenanteil Stadt (in €)

87.000

589.000

98.000

783.000

 

Die Sonderbedarfszuweisung ist i.H.v. 230 T€ beantragt worden, zwischenzeitlich aber noch kein positiver Bescheid ergangen. Die Sportförderung ist i.H.v. 130 T€ beantragt, zwar ein vorzeitiger Baubeginn gewährt worden, aber gleichzeitig mitgeteilt worden, dass erst Anfang 2011 über eine Fördermittelvergabe entschieden wird. Insofern stehen diese Finanzierungsbausteine nicht sicher für die Investition bereit.

 

Eine Rücksprache mit dem Landkreis, Herrn Rappen, im Juni dieses Jahres hat aber eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit offeriert. Hiernach würde der Landkreis insgesamt ca. ca. 437.000 € aus Mitteln des Konjunkturpakets II ausreichen, die Sonderbedarfszuweisung entfällt aber im gleichen Zuge.

 

Die Rücksprache mit dem zuständigen Innenministerium hinsichtlich der Sportförderung hat ergeben, dass im Frühjahr 2011 über den Antrag der Stadt beschieden würde und bei Würdigung der finanziellen Gesamtsituation und der Erfordernis, dass die KII-Mittel bis 2011 auszugeben seien, eine Fördersumme i.H.v. 160 T€ möglich sei. Eine konkrete Zusage könne aber im Vorwege nicht getroffen werden.

 

Die Investitionsrechnung verändert sich auch auf Seiten der Auszahlung, da aufgrund des eingetretenen Verzugs nunmehr lediglich mit einer Ausgabe in 2010 i.H.v. ca. 300 T€ zu rechnen sein wird.

 

Die geänderte Investitionsrechnung stellt sich demnach wie folgt dar ..:

 

Investitionsrechnung Stand 15.06.2010

Einzahlung (in €)

Vorjahre

2010

2011

Gesamt

 

Vergleich zu HHP 2010

Konjunkturpaket II

 

 

437.000

437.000

+ 365.000

Sonderbedarf

 

 

 

 

- 130.000

Sportförderung

 

 

160.000

160.000

+60.000

Summe der Einzahlungen

 

 

597.000

597.000

+295.000

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (in €)

 

87.000

-300.000

698.000

1.085.000

0

Eigenanteil Stadt (in €)

87.000

300.000

101.000

488.000

-295.000

 

Der Landkreis ist darüber hinaus Nutzer der Einrichtungen für den Schulsport des benachbarten Gymnasiums. Der Landkreis koppelt die zusätzliche Fördermittelbereitstellung daran, dass im Anschluss an die Sanierung im Gegenwert eines Teilbetrages i.H.v. ca. 143 T€ eine vorübergehende Reduzierung der Benutzungsgebühr, auf mehrere Jahresscheiben verteilt, erfolgt. Insofern ist in der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, dass zukünftig Mindererträge i.H.v. 143 T€ im Betrieb der Einrichtung entstehen werden.

 

Darüber hinaus sind die Mittel der Sportförderung nicht sicher. Beide Aspekte berücksichtigend, ist mit einem Eigenanteil der Stadt i.H.v. ca. 791 T€ im ungünstigsten Falle zu rechnen. Das entspräche einer Erhöhung zum bisherigen Ansatz i.H.v. ca. 8.000 €.

 

Es ist hinsichtlich des Zuschussbedarfes der Einrichtung wird es gem. beigefügter Betriebsfolgekostenberechnung keine nennenswerte negative Veränderungen ergeben unter folgenden Voraussetzungen ..:

 

1.      Mieterhöhung für Gaststätte

2.      Einwerbung sämtlicher Fördermittel

3.      Erlöse aus der Vermietung des zusätzlichen Gymnastikraums mit Einnahmen von ca. 1.000 €/anno

 

Der Zuschussbedarf beträgt (Ohne Berücksichtigung etwaiger Umlagen anderer öffentlicher Träger) und ohne Berücksichtigung von Aufwendungen für den Sportplatz selbst ca. 28.000 €/anno.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind ausführlich im Sachverhalt erläutert. Die Investition führt zu einer Auszahlung insgesamt bis 2011 i.H.v. ca. 1.085.000 € und zukünftigen jährlichen Abschreibungen i.H.v. ca. 13.500 €/anno. Unter der Voraussetzung, dass die voran beschriebenen Sonderposten sowie Mehreinnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach Modernisierung erzielt werden, ist mit keinem höheren Zuschussbedarf (ca. 28.000 €/anno) als bisher zu rechnen. 

 

 

 

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