Vorlage öffentlich - VO/09GV/2008-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Gemeinde Testorf-Steinfort fasst den Satzungsbeschluss zur Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wüstenmark.

 

2.      Die Begründung wird gebilligt.

 

3.      Die Satzung kann nach Satzungsbeschluss ohne eine Rechtskontrolle durch Genehmigungs- oder Anzeigebehörde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden. Grundlage für den Satzungsbeschluss ist das BauGB in seiner letzten Fassung. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie Ort und Zeit zur Einsichtnahme der Satzung richten sich hinsichtlich der Art und Form nach der auf Grund der Kommunalverfassung erlassenen Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort. Nach Abschluss des Satzungsverfahrens werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg die ausgefertigte Satzung und der Bekanntmachungsnachweis als Arbeitsgrundlage überreicht. Des Weiteren werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg diese Unterlagen zur Weiterleitung an das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hergereicht.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Satzungsbeschluss kann aufgrund der überarbeiteten Planzeichnung und Begründung durch Berücksichtigung der Ziele und Ergebnisse des Abwägungsbeschlusses gefasst werden.

Die Gemeinde wird keine Aufwendungen für die Herstellung von Ver- und Entsorgungsanlagen bzw. für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung übernehmen. Dies ist gegenüber den Antragstellern für den nordwestlich einbezogenen Bereich der Grundstücke nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen und diesen gegenüber zu sichern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da sämtliche Kosten durch den Vorhabensträger (Grundstückseigentümer) übernommen werden.

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