Vorlage öffentlich - VO/09GV/2008-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wüstenmark gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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03.04.2008
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Beschlussvorschlag
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort fasst den Beschluss über die
Behandlung der eingegangenen Anregungen. Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen.
-
Allgemeine
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Teilweise
zu berücksichtigende Anregungen ergeben sich nicht.
Die eingegangenen
Stellungnahmen sind in einer gesonderten Zusammenstellung erfasst, die Anlage
zu diesem Beschluss wird. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
werden geordnet nach zu berücksichtigende bzw. nicht berücksichtigende
Anregungen sowie Hinweisen, die zur Kenntnis genommen werden. Sofern Träger
öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben, wird davon
ausgegangen, dass sie keine Anregungen zur Satzung vorzubringen hatten.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen erhoben haben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von
diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen,
3.
Die
Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Anregungen wird wie oben dargestellt
beschlossen (Abwägungsbeschluss).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat sich mit den zum Planverfahren eingegangenen Anregungen
und Stellungnahmen beschäftigt. Gemäß der tabellarischen Zusammenfassung
(Anlage) ergeben sich zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende
Anregungen. Darüber hinaus ergeben sich Hinweise, die als Ergänzung im Plan
und/oder in der Begründung zu berücksichtigen sind.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung
der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Klarstellung und Ergänzung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils Wüstenmark gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3
BauGB vom 08.11.2007 bis zum 07.12. 2007 wurden keine Anregungen und
Hinweise von Bürgern zur Planung vorgebracht.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind insbesondere
naturschutzfachliche Belange zu prüfen und zu berücksichtigen gewesen. In ihrer
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass das
Vorhaben FFH-verträglich ist und nicht zu einer Beeinträchtigung von
Schutzzweck und Schutzziel des FFH-Gebietes an der Stepenitz führt. Die Belange
von Ausgleich und Ersatz bzw. die Zufahrtsregelungen können entsprechend
getroffen werden, so dass eine Vereinbarkeit mit den Zielen der
Naturschutzbehörde hergestellt werden kann. Hinsichtlich der
planungsrechtlichen Stellungnahme geht die Gemeinde weiterhin davon aus, dass
eine Abrundungssatzung bzw. Ergänzungssatzung mit einzelnen Festsetzungen zum
Planungsrecht geeignet ist, um die Zielsetzungen für den Ortsteil Wüstenmark
abschließend zu regeln. Für den überwiegenden Teil der Ortslage besteht bereits
eine Satzung. Es handelt sich nur um eine Ergänzung der bereits bestehenden
Satzung um die nordwestlichen Gemeindeteile. Die Satzung wird entsprechend
ergänzt. Die Methodik der Ursprungssatzung wird aufgegriffen.
Die Abwägung kann beschlossen werden und der
Gemeindevertretung kann die Satzung zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind den Grundstücken zugeordnet. Die Ver- und
Entsorgungsanlagen sind durch Verträge der einzelnen Grundstücks- bzw. Bauherrn
mit dem Zweckverband bzw. anderen Ver- und Entsorgern zu regeln.
