Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“.

2.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu nutzen.

3.      Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

4.      In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass ein Umweltbericht nicht gefertigt wird und eine Ausgleichs- und Ersatzbilanz nicht erforderlich wird, weil es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt.

5.      In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

6.      Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei

Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 für das Gebiet an der Karl-Marx-Straße auf.

Für den Bebauungsplan wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 13a BauGB, Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Behandlung der Stellungnahmen ist erfolgt. Für die Behandlung der Stellungnahmen liegen eine Kurzzusammenfassung und die tabellarische Auswertung der Stellungnahmen vor. Die Planunterlagen wurden in Bezug auf die Planzeichnung und den Text Teil B überarbeitet. Nach Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Das Verfahren ist durch weitere Verfahrensschritte fortzuführen.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder der Stadt Grevesmühlen

 

Leitbild 2:       Grevesmühlen, die wachsende Stadt !

 

Projekt 19:     Entwicklung des ehemaligen Gewerbestandortes „Diamant“

zum Wohnstandort

Priorität:         gering

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

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Anlagen

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