Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-015
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gägelow-Mitte" der Gemeinde Gägelow im vereinfachten Verfahren
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Gägelow
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Vorberatung
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10.05.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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18.05.2010
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Beschlussvorschlag
1. Für die in der Anlage 1 dargestellte Teilfläche der am 23.02.1993 von der Gemeinde Gägelow beschlossenen und seit dem 06.05.1998 rechtskräftigen Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 "Gägelow-Mitte" soll die 5. Änderung aufgestellt werden. Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von rd. 1140 m² und umfasst die Flurstücke 32/3 und 34/1 der Flur 1, Gemarkung Gägelow.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Daher kann die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche mit
der Zweckbestimmung "Parkanlage" soll in ein Allgemeines Wohngebiet
umgewidmet werden. Innerhalb des Geltungsbereiches sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses
geschaffen werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind insbesondere
die Lage eines verrohrten Gewässers sowie das benachbarte Soll zu
berücksichtigen. Der erforderliche Ausgleich der Eingriffe in Natur und
Landschaft soll möglichst innerhalb des Geltungsbereiches der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 oder in unmittelbarer Nähe dazu erbracht werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 5 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow im
Februar 1993 als Satzung beschlossen und im Jahre 1998 öffentlich bekannt
gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 5 hat seit seiner Bekanntmachung vier rechtskräftige
Änderungen erfahren. Die bisherigen Änderungen bezogen sich jedoch nicht auf
den Geltungsbereich der nunmehr beabsichtigten 5. Änderung.
Innerhalb
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 in der Fassung der 4. Änderung soll
für die Flurstücke 34/1 und 32/3 der Flur 1, Gemarkung Gägelow, die Satzung
über die 5. Änderung des Bebauungsplanes erarbeitet werden. Der Ursprungsplan
aus dem Jahre 1993 verfolgte das städtebauliche Ziel, auf dem Flurstück 34/1
eine öffentliche Parkanlage zu entwickeln. Dementsprechend beinhaltet der rechtskräftige
Bebauungsplan für diesen Bereich die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche
mit der Zweckbestimmung "Parkanlage".
Nunmehr
soll diese Flächen in ein Allgemeines Wohngebiet umgewidmet werden, um die
Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen.
In
Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg kann diese Planung als aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. (Der Flächen-nutzungsplan
weist diesen Bereich als gemischte Baufläche (M) aus.)
Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Festsetzungen zu den örtlichen Bauvorschriften werden aus dem bestehenden B-Plan auf die 5. Änderung übertragen. Damit wird sichergestellt, dass sich das Bauvorhaben in die mit dem B-Plan verfolgte städtebauliche Entwicklung einfügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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371,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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966,6 kB
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