Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land für die örtliche Prüfung der Gemeinde Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Margarete Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Margarete
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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27.04.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts erhöhen sich die
Anforderungen an die kommunalen Rechnungsprüfer. Zum einen stellt die Doppik an
sich mit der Aufstellung der kommunalen Bilanz und allen damit verbundenen
Bewertungsproblematiken, der neuen Form der Ergebnis- und Finanzrechnung und
des Buchungsstils neue Herausforderungen
Zum anderen wurde das Kommunalprüfgesetz (KPG) mit dem Gesetz zur
Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, Artikel 3,
geändert und die Zuständigkeiten der örtlichen Prüfung als Aufgabe des eigenen
Wirkungskreises (Rechnungsprüfungsausschüsse) erheblich erweitert.
Der geforderte Umfang der Prüfung ist von den einzelnen Gemeinden des
Amtes Grevesmühlen-Land kaum noch zu leisten. Die Prüfer werden nicht nur
fachlich, sondern auch zeitlich erheblich gefordert.
Nach § 1 (2) KPG haben die Gemeinden einen Rechnungsprüfungsausschuss
einzurichten. Amtsangehörige Gemeinden können sich stattdessen des
Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Hierüber haben die Gemeinden,
die den RPA des Amtes in Anspruch nehmen wollen, einen entsprechenden Beschluss
zu fassen.
Dies hätte den Vorteil, dass sich die einzelnen Mitglieder des
gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses auf einzelne der oben genannten Themen
und Problematiken spezialisieren und damit eine Querschnittsprüfung über alle
Gemeinden durchführen könnten und somit eine höhere Qualität der Prüfung
erreicht werden dürfte.
Der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land hat auf seiner Sitzung am
08.12.2008 diese Problematik bereits beraten und einen Grundsatzbeschluss zur
Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) gefasst.
Die konkrete Bildung - Anzahl der Mitglieder und Besetzung - erfolgt in
der Amtsausschusssitzung im Juni 2010. Angestrebt wird eine Größe von 9
Mitgliedern, wovon mindestens 5 Mitglieder dem Amtsausschuss angehören müssen,
die übrigen können von sachkundigen Einwohnern gestellt werden.
Mit dem Beschluss zur Inanspruchnahme des RPA des Amtes für die Rechnungsprüfung
der Gemeinde Gägelow macht sich in der Folge eine entsprechende Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow erforderlich. Dies kann jedoch erst nach
tatsächlicher Bildung des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes
Grevesmühlen-Land erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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38 kB
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