Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Grevesmühlen für großflächigen Einzelhandel in Grevesmühlen, Rehnaer Straße 1, laut Anlage.

 

2.       Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Flensburger Förde Immobilien Gesellschaft m.b.H., Ramsharde 30, 24939 Flensburg, und der Thomas Philipps GmbH & Co. KG, Osnabrücker Straße 21, 49143 Bissendorf, den Durchführungsvertrag laut Anlage abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach Abwägung eingegangener Anregungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 ist der Durchführungsvertrag auf der Grundlage der §§ 11 und 12 BauGB abzuschließen.

Der Durchführungsvertrag ist zwingend Voraussetzung vor Abschluss des Verfahrens mit dem Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB. Im Durchführungsvertrag sichert die Stadt Grevesmühlen die Durchführbarkeit des Vorhabens ab.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

- Keine, da alle anfallenden Kosten vom Vorhabenträger getragen werden.

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