Vorlage öffentlich - VO/09GV/2010-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Testorf-Steinfort für das Jahr 2010 und für die Finanzplanjahre 2011 - 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Rita Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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08.04.2010
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Geplant
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Hauptausschuss Testorf-Steinfort
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Vorberatung
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04.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gesetzliche
Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der §
43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
§ 43 Allgemeine Haushaltsgrundsätze,
Absatz 6:
Er enthält als allgemeinen
Haushaltsgrundsatz die gesetzliche Vorgabe zum Haushaltsausgleich in Planung
und Rechnung.
§ 43 Allgemeine Haushaltsgrundsätze,
Absatz 7 und Absatz 8:
Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung
aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und
Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen
Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich
und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist
der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht
wird.
Das Haushaltssicherungskonzept wird von der
Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum
mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen
Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu
beschließen.
Bezweckt wird hiermit, den gebotenen
Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung
zu verhindern. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem
Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu
koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass
der Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass
er auch in Zukunft nachhaltig auszugleichen ist.
