Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2010 gemäß beiliegender Liste zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

 

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

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