Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2010 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen "Altstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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25.02.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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22.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für
das Jahr 2010 aufgestellt.
Haushaltsplan
und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das
aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.
Mit
der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre
städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu
führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine
Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V
einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine
Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich
speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im
Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.
Die
Gemeinde ist verpflichtet, aus der vom Sanierungsträger erstellten
Zwischenabrechnung die Eröffnungsbilanz abzuleiten und ein doppisches
Rechnungswesen zu entwickeln. Dem wurde mit Vorlage dieses
Haushaltsplanes/dieser Haushaltssatzung Rechnung getragen. Die Eröffnungsbilanz
und der Jahresabschluss zum 31.12.2009 werden derzeit fertig gestellt.
