Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) in beiliegender Fassung.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die derzeit gültige Satzung wurde letztmalig im Januar 2005 in vollem Umfang ausgefertigt und bekanntgemacht. Bis 2008 wurden jeweils nur einzelnen Änderung neu beschlossen und öffentlich bekanntgemacht.

Daher wird mit dem vorliegenden Entwurf eine überarbeitete und vollständige Fassung zur besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit insbesondere für die Personensorgeberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Diese Fassung berücksichtigt:

1.   die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Satzung der Stadt Grevesmühlen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen vom 03.01 2005 (OZ 01/2005),

2.   die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene 1. Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen vom 21.02.2006 (OZ 02/2006).

 

Auf Passagen, die bisher auszugsweise aus dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) aufgeführt waren, wurden im vorliegenden Satzungsentwurf zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit mit einem entsprechenden Quellenverweis verzichtet.  Die in diesem Entwurf blau gekennzeichneten Änderungen heben sprachliche Anpassungen an Rechtsvorschriften, Vereinfachungen und Erläuterungen hervor.

 

Nach der vollständigen Bezeichnung der Satzung in der Überschrift wurde die zusammenfassende Kurzbezeichnung „Gebührensatzung KITA“ sprachgebräuchlich ergänzt.

 

Die Bezeichnung/ der Begriff „Gebühr“ kehrt in allen aufgeführten Paragraphen wieder. In kurzen, verständlichen Sätzen ist auf das Wesentliche eingegangen bzw. ist erläutert worden.

Nach dem Erlass dieser Satzung ist künftig mit der Anlage 1 lediglich die Höhe der Benutzungsgebühren und der Anteil der Wohnsitzgemeinde neu festzulegen und anschließend bekannt zu machen.

 

Für den Mehrbedarf an Hortbetreuung in den Ferien/freibeweglichen Ferientagen unter Punkt 4. der Anlage 1 schlägt die Verwaltung eine angemessene Elternbeteiligung in Höhe von 50 von Hundert des kalkulierten Betrages vor.

 

Der § 6 für Gastkinder ist neu in die Satzung aufgenommen worden. Es soll dem Bedarf von Sorgeberechtigten entsprechen, die keinen geförderten Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, jedoch manchmal eine stundenweise Betreuung für ihr Kind benötigen z.B. für einen Arztbesuch, Ämtergänge, Vorstellungsgespräche o. Ä..

Dieses zusätzliche Betreuungsangebot erfolgt nur bei entsprechender Platz- und Personalkapazität auf Anfrage von Sorgeberechtigten. Entscheidungsbefugnis und Bearbeitung der Formalien für die Aufnahme der Gastkinder werden vereinfacht und der Leiterin bzw. deren Stellvertretung übertragen.

Wegen der fehlenden Platzförderung des Landes M-V, des Landkreises NWM und der Wohnsitzgemeinde sind den Sorgeberechtigten neben dem Anteil der Eltern auch die vorbezeichneten Anteile je Stunde anhand der festgelegten Entgelte für die Kinderbetreuungsart (Krippe, Kindergarten, Hort) in Rechnung zu stellen.

Die stundenweise Betreuung ist dadurch auch für den Einrichtungsträger attraktiv.

 

Zur Anlage 1 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen vom …..:

 

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V und den Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM) wurden von der Verwaltung die Platzkosten für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen für die Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort ab dem 1.  April 2010 neu kalkuliert. Die Kostenkalkulationen sind als Anlagen beigefügt.

 

Die Entgeltverhandlungen mit dem zuständigen Landkreis NWM erfolgen noch im März 2010. Die ausgereichten Anlagen sind daher als Antragunterlagen zur Verhandlung zu werten. Entsprechend der Verhandlungsergebnisse sind ggf. Überarbeitungen erforderlich, die der Stadtvertretung entsprechend korrigiert vorgelegt werden.

 

Die Kosten aller drei Gebäude sind anteilig auf die Krippe, den Kindergarten und Hort um zu legen. Im Vergleich zu den Basiskosten 2008 sind die Kosten 2010 in den Bereichen Personal, Sachkosten und Investitionskosten angestiegen. Dies ist zurück

zu führen auf:

-          tariflichen Erhöhungen und Anpassungen laut TvöD

-          Maßnahmen der Altersteilzeit

-          Ausbau des Gebäudes 26

 

In der Krippe haben sich die Gesamtplatzkosten verringert. Dies ist auf die Erweiterung der Platzkapazität von 12 auf 20 Plätzen und damit in Verbindung stehende Neueinstellung von jungen Fachkräften sowie nur vereinzelten Mobilarergänzungen zurückzuführen.

 

Die Verwaltung empfiehlt in Verbindung mit der künftigen finanziellen Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder aus GVM bei den freien Trägern im Stadtgebiet die Gebührensatzung KITA in der beiliegenden Fassung zu beschließen.

 

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Anlagen

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