Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Aufnahme eines Darlehens bei der KfW aus dem Programm „KfW-Investitionskredit Kommune (208)“ für das Investitionsvorhaben „Umbau des ehemaligen Speichers Wismarsche Straße 5 zum betreuten Wohnbereich“ in Höhe von 900.000 Euro.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 26.10.2009, § 5, Absatz 3 Nr. 3 entscheidet der Hauptausschuss bei der Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes innerhalb einer Wertgrenze von 500.000 Euro bis 1.000.000 Euro.

 

Die Kreditzusage ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Kreditsumme war bereits über den 1. Nachtragshaushalt 2009 beschlossen und genehmigt worden und ist in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan 2010 nochmals berücksichtigt. Nach § 52 (3) KV M-V gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahres folgenden Haushaltsjahres.

 

Die Investitionsmaßnahme ist durch die Stadtvertretung bereits mit dem Maßnahmenprogramm 2009 beschlossen worden. Sie wird über die Städtebauförderung gemäß beiliegender Zustimmung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V vom 13.10.2009 als sogenannte F.4.3-Maßnahme und damit als Gemeinbedarfseinrichtung gefördert. Da damit das Objekt nach Fertigstellung in der Kernhaushalt der Stadt übergeht und auch die Mieteinnahmen dem Kernhaushalt zufließen, wird auch das Darlehen über den Kernhaushalt aufgenommen und als sogenannter ZGA (zusätzlicher gemeindlicher Anteil) an das Sondervermögen weitergeleitet.

 

Die Gesamtfinanzierung des Objekts ist dem Schreiben des Ministeriums zu entnehmen.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

Aufwertung der Wohnquartiere in der Altstadt

 

 

 

Unterstützung der Grevesmühlener Vereinsarbeit

 




 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kreditaufnahme 900.000 Euro in 2010 (Konto 69251 Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen)

Laufzeit: bis 2029

Tilgung: ab 2013 vierteljährlich 13.236,00 Euro = 52.944 Euro/a

Zinsen: fest bis 2020, Satz wird bei Abruf auf Basis des dann geltenden Programmsatzes festgelegt

 

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Anlagen

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