Vorlage öffentlich - VO/11GV/2010-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zum Ausbau des Gehweges in Großenhof, Sachkonto 63000.960500.

 

Der Auftrag wurde erteilt an die Firma:      ASGARD

                                                                        Baugesellschaft mbH & Co. KG

                                                                        Dorfanger 7

                                                                        23966 Groß Krankow

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auftragsvergabe

Baumaßnahme:      Gehweg Großenhof

                                    Sachkonto: 63000.960500

 

Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Warnow entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe von Aufträgen nach der VOB bis zum Wert von 25.000,00 Euro. Ein Beschluss zur Auftragsvergabe der Gemeindevertretung wäre erforderlich.

 

Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern trifft der Bürgermeister jedoch vor der kommenden Sitzung aus nachfolgenden Gründen eine Eilentscheidung:

Er erteilte der Firma            ASGARD Baugesellschaft mbH & Co. KG

                                                Dorfanger 7, 23966 Groß Krankow

den Auftrag in Höhe von ca. 169.000,00 € zur Durchführung der o. g. Baumaßnahme. Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

Sachverhalt:

Nach beschränkter Ausschreibung erfolgte am 07.01.2010 die Submission für die o. g. Baumaßnahme. Gemäß Kostenschätzung betrugen die reinen Brutto-Baukosten 168.835,80 € und die Nebenkosten ca. 22.756,01 €. Die Gesamtkosten in Höhe von 191.591,81 € bildeten die Grundlage des Förderbescheides.

Das günstigste Gebot der Fa. ASGARD nach beschränkter Ausschreibung ergab 223.026,02 € an reinen Baukosten, dazu kämen ca. 13 % Nebenkosten ( ca. 28.993,16 €), also lagen die Gesamtkosten in Höhe 252.019,40 € deutlich über der Kostenschätzung.

Die Förderung erhöht sich nicht, also wären die Mehrkosten von 60.427,59 € zu Lasten der Gemeinde Warnow gegangen.

 

Das Ingenieurbüro Wittenburg hat ein Auftrags-LV erarbeitet.

Demnach liegt die Auftragssumme bei 167.067,16 €.

Auf der erweiterten Ausschusssitzung am 10.02.2010 hat sich die Gemeinde Warnow damit befasst und der Maßnahmendurchführung zugestimmt.

 

Der Bürgermeister wird bis zur Sitzung am 24.02.2010 die Eilentscheidung getroffen haben, den Auftrag zu erteilen.

Folgende Punkte sind mit der Fa. ASGARD bis dahin jedoch zu klären.

1.) die Zuschlags- u. Bindefrist ist am 29.01.2010 abgelaufen, steht Fa. ASGARD trotzdem zu ihren angebotenen Einheitspreisen

2.) Kann Fa. ASGARD die Abrechnung zum 04. 03.2010 gewährleisten, wie sichert sie die Vorauszahlung ab?

3.) Was passiert, wenn unvorhersehbare jedoch vergütungspflichtige Nachträge auftreten?

 

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