Vorlage öffentlich - VO/11GV/2010-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe
Baumaßnahme Gehweg Großenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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24.02.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auftragsvergabe
Baumaßnahme: Gehweg
Großenhof
Sachkonto:
63000.960500
Gemäß § 6 Abs. 3 der
Hauptsatzung der Gemeinde Warnow entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe
von Aufträgen nach der VOB bis zum Wert von 25.000,00 Euro. Ein Beschluss zur
Auftragsvergabe der Gemeindevertretung wäre erforderlich.
Gemäß § 39 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg – Vorpommern trifft der Bürgermeister jedoch vor
der kommenden Sitzung aus nachfolgenden Gründen eine Eilentscheidung:
Er erteilte der Firma
ASGARD Baugesellschaft mbH & Co. KG
Dorfanger 7, 23966
Groß Krankow
den Auftrag in Höhe von ca. 169.000,00 € zur
Durchführung der o. g. Baumaßnahme. Diese Eilentscheidung bedarf der
nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.
Sachverhalt:
Nach beschränkter
Ausschreibung erfolgte am 07.01.2010 die Submission für die o. g. Baumaßnahme. Gemäß
Kostenschätzung betrugen die reinen Brutto-Baukosten 168.835,80 € und die
Nebenkosten ca. 22.756,01 €. Die Gesamtkosten in Höhe von 191.591,81
€ bildeten die Grundlage des Förderbescheides.
Das günstigste Gebot der Fa.
ASGARD nach beschränkter Ausschreibung ergab 223.026,02 € an reinen
Baukosten, dazu kämen ca. 13 % Nebenkosten ( ca. 28.993,16 €), also lagen
die Gesamtkosten in Höhe 252.019,40 € deutlich über der Kostenschätzung.
Die Förderung erhöht sich
nicht, also wären die Mehrkosten von 60.427,59 € zu Lasten der Gemeinde
Warnow gegangen.
Das Ingenieurbüro Wittenburg
hat ein Auftrags-LV erarbeitet.
Demnach liegt die
Auftragssumme bei 167.067,16 €.
Auf der erweiterten
Ausschusssitzung am 10.02.2010 hat sich die Gemeinde Warnow damit befasst und
der Maßnahmendurchführung zugestimmt.
Der Bürgermeister wird bis
zur Sitzung am 24.02.2010 die Eilentscheidung getroffen haben, den Auftrag zu
erteilen.
Folgende Punkte sind mit der
Fa. ASGARD bis dahin jedoch zu klären.
1.)
die Zuschlags- u. Bindefrist ist am 29.01.2010 abgelaufen, steht Fa. ASGARD
trotzdem zu ihren angebotenen Einheitspreisen
2.)
Kann Fa. ASGARD die Abrechnung zum 04. 03.2010 gewährleisten, wie sichert sie
die Vorauszahlung ab?
3.)
Was passiert, wenn unvorhersehbare jedoch vergütungspflichtige Nachträge
auftreten?
