Vorlage öffentlich - VO/11GV/2010-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr.4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet "Am Meierberg" in Warnow
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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24.02.2010
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Beschlussvorschlag
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow behandelt die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen der
Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende,
-
teilweise
zu berücksichtigende,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Abwägungstabelle für die Stellungnahmen
im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wird diesem Abwägungsbeschluss als Anlage
beigefügt. Zusätzlich wird zu den Verfahrensunterlagen die Auswertung der
Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung, die Grundlage für den Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss war, beigefügt.
2.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow fasst
den Beschluss über die Abwägung für den Bebauungsplan Nr.4 für das Gebiet „Am
Meierberg“ in Warnow.
3.
Diejenigen,
die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, sind über das Ergebnis
der Behandlung der Stellungnahmen zu unterrichten.
4.
Auf der Grundlage der Abwägung sind die
Erschließungsvereinbarungen zu treffen. Aufwendungen von der Gemeinde sind
fernzuhalten. Dies ist in einem Vertrag entsprechend abzusichern.
.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Warnow führt das Aufstellungsverfahren
für den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „Am Meierberg“ durch.
Nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden die Beteiligungsverfahren
nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Dabei wurden im Rahmen
der Beteiligung die umweltrelevanten Stellungnahmen und Erhebungen sowie
Gutachten zugängig gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow setzt sich
mit den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
auseinander. Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden von Bürgern
keine Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen. Die Abwägungsergebnisse bzw.
Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum frühzeitigen
Beteiligungsverfahren wird als Anlage der Gesamtabwägung den
Verfahrensunterlagen beigefügt.
