Vorlage öffentlich - VO/11GV/2010-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow behandelt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Es ergeben sich:

-         zu berücksichtigende,

-         teilweise zu berücksichtigende,

-         nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Abwägungstabelle für die Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wird diesem Abwägungsbeschluss als Anlage beigefügt. Zusätzlich wird zu den Verfahrensunterlagen die Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung, die Grundlage für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss war, beigefügt.

2.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow fasst  den Beschluss über die Abwägung für den Bebauungsplan  Nr.4 für das Gebiet „Am Meierberg“ in Warnow.

3.       Diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen zu unterrichten.

4.       Auf der Grundlage der Abwägung sind die Erschließungsvereinbarungen zu treffen. Aufwendungen von der Gemeinde sind fernzuhalten. Dies ist in einem Vertrag entsprechend abzusichern.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

 

Die Gemeinde Warnow führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „Am Meierberg“ durch. Nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Dabei wurden im Rahmen der Beteiligung die umweltrelevanten Stellungnahmen und Erhebungen sowie Gutachten zugängig gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow setzt sich mit den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auseinander. Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden von Bürgern keine Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen. Die Abwägungsergebnisse bzw. Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren wird als Anlage der Gesamtabwägung den Verfahrensunterlagen beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Sämtliche anfallende Kosten, von der Bauleitplanung bis hin zur Erschließung, werden von dem Grundstückseigentümer (Vorhabenträger) übernommen.

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